ratiomedicus GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Beratungs-, Analyse- und Abrechnungsdienstleistungen der ratiomedicus GmbH („ratiomedicus“) gegenüber Unternehmern im Sinne von §14 BGB.

1.2 Etwaige entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ratiomedicus stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder per einfacher elektronischer Signatur („EES“) zu.

2. Vertragsgegenstand und Rangfolge

2.1 Vertragsgrundlagen sind:

  • das unterzeichnete Verbindliche Vertragsangebot (Rang 1),
  • die vorliegenden AGB (Rang 2),
  • der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 2) nach Art. 28 DSGVO (Rang 3).

2.2 Im Kollisionsfall gilt höhere Rangstufe vor niedriger.

3. Leistungsbeschreibung

3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Vertragsangebot.

3.2 ratiomedicus erbringt reine Dienstleistungen; ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt alle zur Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Dokumente und Systeme rechtzeitig zur Verfügung. Dies gilt vor allem für den Zugang in das Praxisverwaltungssystem soweit es die Vereinbarung erfordert. Dieser Zugriff ist von der Praxis zu stellen und zu organisieren. Bei den Betreuungsmodellen Tandemabrechnung und Abrechnung 360 ist der Zugang in das PVS der Praxis Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Abrechnung durch ratiomedicus.

4.2 Kommt der Kunde den Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Vergütungen verstehen sich netto zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer.

5.2 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Im Normalfall liegt ratiomedicus ein gültiges SEPA Lastschriftmandat vor. Somit ist eine eigenständige Überweisung nicht nötig. 

5.3 Bei Zahlungsverzug kann ratiomedicus die weitere Leistung bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.

5.4 Anpassung bei unvorhergesehenem Mehraufwand:

5.4.1 Ergibt sich während der Vertragsdurchführung ein erheblicher Mehraufwand, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und der dazu führt, dass die vereinbarte Vergütung in einem offensichtlichen Missverhältnis zum tatsächlichen Aufwand steht, ist ratiomedicus berechtigt, eine angemessene Anpassung der Vergütung zu verlangen.

5.4.2 Als unvorhergesehener Mehraufwand gilt insbesondere:

  • wesentlich höherer Datenumfang oder komplexere Datenstrukturen als bei Vertragsschluss dargestellt,
  • nachträgliche Änderungen von Systemlandschaften oder Schnittstellen beim Kunden,
  • fehlende oder unvollständige Mitwirkung des Kunden, die zusätzliche Recherche- oder Nachbearbeitungsleistungen erforderlich macht,
  • regulatorische oder gesetzliche Änderungen, die zusätzliche Anpassungen der Leistungen erfordern.

5.4.3 ratiomedicus hat den Kunden unverzüglich in Textform über den Mehraufwand und die erforderliche Vergütungsanpassung zu informieren. Die Mitteilung muss den Grund und die Höhe der geforderten Anpassung nachvollziehbar darlegen.

5.4.4 Der Kunde kann der Vergütungsanpassung innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, gilt die Anpassung als akzeptiert.

5.4.5 Widerspricht der Kunde fristgerecht oder kommt innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung keine einvernehmliche Einigung über die Anpassung zustande, ist ratiomedicus berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen außerordentlich zu kündigen.

5.4.6 Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall nach dem tatsächlichen Aufwand abzurechnen, wobei der ursprünglich vereinbarte Stundensatz bzw. eine angemessene zeitanteilige Vergütung zugrunde gelegt wird.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1 Die Laufzeit beträgt je nach gewähltem Modell 24 oder 36 Monate ab Leistungsbeginn und verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern der Vertrag nicht mit Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt wird.

6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.3 Außerordentliche Kündigung ist u.a. möglich bei:  – Aufgabe der Praxis, – Verkauf der Praxis, – Insolvenz der Praxis

7. Haftung

7.1 ratiomedicus haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ratiomedicus nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und beschränkt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf 100% der jährlichen Nettovergütung.

7.3 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

8. Verjährung

Alle Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.

9. Geheimhaltung

9.1 Beide Parteien behandeln sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich.

9.2 Die Verpflichtung gilt fünf Jahre über das Vertragsende hinaus.

10. Datenschutz – Auftragsverarbeitung

10.1 Soweit ratiomedicus personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

10.2 ratiomedicus setzt nur Subunternehmer ein, die gleichwertige datenschutzrechtliche Verpflichtungen eingehen.

10.3 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO sind im AVV detailliert beschrieben.

11. Urheber- und Nutzungsrechte

11.1 Alle Urheberrechte an Arbeitsergebnissen verbleiben bei ratiomedicus.

11.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung.

12. Schrift- und Textform

12.1 Rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen mindestens der Textform (§126b BGB).

12.2 Soweit gesetzlich zulässig, ersetzen EES-Dokumente die Schriftform (§126a BGB).

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit zulässig, der Sitz von ratiomedicus, 60549 Frankfurt

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

15. Änderungs- und Aktualisierungsklausel

15.1 ratiomedicus ist berechtigt, diese AGB zu ändern, sofern die Änderung dem Kunden zumutbar ist.

15.2 Änderungen werden wirksam, wenn ratiomedicus den Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform informiert und der Kunde nicht innerhalb dieser Frist widerspricht.

Stand: 23. November 2025 | Version: 1.1