Wichtige Änderungen für Hausarztpraxen: Was kommt ab Q4/2025 und Q1/2026?

Die lang erwarteten Neuerungen für die hausärztliche Versorgung stehen fest! Mit dem Beschluss für den 1. Januar 2026 bringen die kommenden Quartale sowohl positive Entwicklungen als auch neue Herausforderungen mit sich. Hier ist ein umfassender Überblick über alle wichtigen Änderungen

Inhaltsverzeichnis

Quartal 4/2025: Endlich wieder bessere Vergütung

Das vierte Quartal 2025 bringt eine erfreuliche Nachricht: Die Entbudgetierung greift wieder. Dies bedeutet konkret:

Was wird zu 100% vergütet?

  • Gesamtes 03er Kapitel: Alle Leistungen nach 03000, Chronikerpauschalen und Geräteleistungen
  • Gespräche 03230: Weiterhin nur 50% Vergütung
  • Alle Hausbesuche: Vollständige Vergütung ohne Budgetierung
  • Geriatrie und Palliativmedizin: Weiterhin budgetfrei
  • Vorhaltepauschale 03040: Unverändert budgetfrei – wird direkt von der KV zugesetzt
  • Freie Leistungen: Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und DMP-Programme

Was bleibt budgetiert?

Leistungen außerhalb des Hausarztkapitels 03 unterliegen weiterhin der Budgetierung:

  • Psychosomatik: Leistungen 35100 / 35110
  • Ultraschalldiagnostik: Alle 33er-Leistungen

Quartal 1/2026: Neue Kriterien für die Vorhaltepauschale

Ab dem ersten Quartal 2026 ändert sich die Vorhaltepauschale 03040 grundlegend. Der bisherige pauschale Zuschlag von 138 Punkten (ca. 17 Euro) pro Behandlungsfall wird künftig an die Erfüllung von Hausarztkriterien gekoppelt.

Die neue Staffelung der Vorhaltepauschale

Erfüllte KriterienAuswirkungVergütungsänderung pro Behandlungsfall
1 Kriterium erfülltAbzug von 10 Punkten-1,25 Euro
2–7 Kriterien erfülltKeine ÄnderungWie bisher – ca. 17 Euro
8–10 Kriterien erfülltZuschlag+2,50 Euro

Die zehn Hausarztkriterien im Detail

Medizinische Leistungen

  1. Hausbesuche: mindestens 5% aller Behandlungsfälle
  2. Geriatrie + Palliativmedizin: mindestens 12%
  3. Pflegeheimvertrag: mindestens 1%
  4. Impfungen:
    • Q1–Q3: mindestens 7%
    • Q4: mindestens 25%
  5. Wundversorgung + postoperative Betreuung: mindestens 3%
  6. Sonographie: mindestens 2%
  7. Geräteleistungen: mindestens 3%
  8. Videosprechstunden: mindestens 1%

Strukturelle Anforderungen

  1. Berufsausübungsgemeinschaft oder Qualitätszirkel
  2. Erweiterte Öffnungszeiten:
    • Mittwoch nach 15 Uhr
    • Freitag nach 15 Uhr
    • Ein Werktag nach 19 Uhr oder vor 8 Uhr

Was bleibt unverändert?

Chronikerpauschale
Die bewährte Chronikerpauschale bleibt zunächst unverändert.

Neue Versorgungspauschale in Entwicklung
Geplant ist eine neue Versorgungspauschale für leichte Chroniker mit nur jährlicher Behandlung. Abschließende Beschlüsse stehen noch aus.


Wie hilft ratiomedicus dabei?

Individuelle Analyse für jede Praxis

Für alle Praxen wird eine Berechnung erstellt mit:

  • Aktueller Status: Anzahl erfüllter Kriterien
  • Finanzielle Auswirkungen der aktuellen Abrechnung
  • Optimierungspotential bis 8–10 Kriterien

Die Analyse erfolgt spätestens nach Auswertung des dritten Quartals 2025, damit ausreichend Zeit für Anpassungen bleibt.

Handlungsempfehlungen

  • Q4/2025 zur Vorbereitung nutzen
  • Leistungsstruktur anhand der Kriterien prüfen
  • Öffnungszeiten oder Schwerpunkte anpassen
  • Kriterienerfüllung ab 2026 überwachen

Mit rechtzeitiger Vorbereitung lassen sich die neuen Anforderungen als Chance für zusätzliche Vergütung nutzen.

Fazit

Positive Entwicklung mit neuen Anforderungen

Die Änderungen bringen finanzielle Verbesserungen für viele hausärztliche Praxen. Gleichzeitig entstehen ab 2026 strukturelle Anforderungen an Organisation und Leistungsspektrum.

Jetzt handeln, Vorteile sichern – ratiomedicus zeigt Ihnen den Weg.

Kontakt zu ratiomedicus

Sie möchten mehr wissen? Schreiben Sie Ihre Fragen an ratiomedicus!

Contact Form